München, Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rechtsextremistische Vereinigung "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" verboten. In Bayern sind daher am Mittwoch fünf Wohnungen von acht Mitgliedern in Oberbayern, Mittelfranken und Unterfranken durchsucht worden, hat der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann (CSU) mitgeteilt. Mehr als 50 Polizeibeamte seien im Einsatz gewesen. Seit dem frühen Morgen wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Räume des Vereins in zwölf Bundesländern durchsucht.

Die sogenannte "Artgemeinschaft" sei eine rechtsextreme Organisation, die mit "abstoßendem rassistischem und antisemitischem Gedankengut" operiere", sagte Herrmann. "Es ist erschütternd, dass eine solche Ideologie im Deutschland des 21. Jahrhunderts immer noch Anhänger findet."

Die "Artgemeinschaft" habe versucht, "durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen", sagte Bundesinnenministerin Faeser. Ihr Ministerium gibt die Zahl der Mitglieder mit rund 150 an.

Ziel der "Artgemeinschaft" sei es gewesen, eine rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Das sei insbesondere durch die Weitergabe der Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger Literatur erfolgt, die zum Teil aus der NS-Zeit stamme und nur minimal abgewandelt worden sei. Durch das Betreiben eines vereinseigenen "Buchdienstes" und einer Webseite sowie mittels sozialer Medien seien auch Nichtmitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut radikalisiert und geworben worden.

Die "Artgemeinschaft" verbreitete laut Bundesinnenministerium "unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild". Zentrales Ziel seien Erhalt und Förderung der eigenen "Art" gewesen, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der "Rasse" gleichzusetzen sei. So habe der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen "Gattenwahl" innerhalb der nord- und mitteleuropäischen "Menschenart" gegeben, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend "richtige" Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft seien herabgewürdigt worden.

Das Vereinsverbot wurde den Angaben nach seit mehr als einem Jahr vorbereitet. Maßgeblich gewesen seien dabei insbesondere Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Landesämter für Verfassungsschutz.

Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der "Artgemeinschaft" betroffen. Zu den Teilorganisationen gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e. V.

Am Dienstag vergangener Woche hatte Innenministerin Faeser den rechtsextremistischen Verein "Hammerskins Deutschland" verboten, einen Ableger der 1988 in den USA gegründeten "Hammerskins Nation".

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