Bayreuth (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag gegen den Abschuss des Fischotters in Oberfranken eingereicht. Konkret richte sich der Eilantrag gegen die Festlegung der Abschussgebiete und des Abschusskontingents, teilte die DUH am Freitag mit. Bereits im März hatte diese Klage gegen die Allgemeinverfügung erhoben. Das Eilverfahren soll eine sofortige Aussetzung bis zum Hauptsacheverfahren durchsetzen.

Seit dem 14. Februar können in Oberfranken Anträge gestellt werden, Fischotter zu töten. Die Allgemeinverfügung lege Gebiete fest, in denen der Fischotter getötet werden dürfe und erlaube den Abschuss von zehn Tieren im Jahr in Oberfranken. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation verstößt die Allgemeinverfügung gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Es fehle vor allem eine belastbare Prüfung, wie sich der Abschuss auf die lokale Fischotterpopulation und die Biogeografie auswirke, sagte Rechtsanwältin Lisa Hörtzsch.

Die DUH forderte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf, "die Abschussverordnung umgehend zurückzunehmen, die Flüsse im Freistaat konsequent in einen guten Zustand zu versetzen und wirksame Maßnahmen für die Stärkung einer nachhaltigen regionalen Teichwirtschaft zu implementieren".

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