München (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des "Kreuzerlasses" der bayerischen Staatsregierung auf Juni festgelegt. Wie ein Gerichtssprecher nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch mitteilte, will der Senat den Beteiligten seine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen bekanntgeben. "Das muss aber noch nicht das Ende sein. Es könnte sein, dass sich dann noch das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befassen wird", sagte der Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das bayerische Kabinett hatte im April 2018 auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz" anzubringen sei. Dagegen geklagt hatte unter anderem der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er sieht durch den "Kreuzerlass" die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder verletzt. Die Kläger wollen erreichen, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, Neutralität zu wahren und die Kreuze aus dem Eingangsbereich von Landesbehörden wieder zu entfernen.