Straubing (epd). Die Polizei hat auf dem Handy eines 33-Jährigen aus dem Landkreis Straubing-Bogen rund 390.000 Bilddateien mit überwiegend rechtsradikalem Hintergrund entdeckt. Zunächst habe die Staatsanwaltschaft Regensburg im Juni 2021 wegen des Verdachtes der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten ermittelt, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Dabei seien die Beamten auch auf die Dateien mit Hassreden auf dem Mobilgerät des 33-Jährigen gestoßen.
Seit April 2022 habe das Kommissariat Staatsschutz der Kriminalpolizei Straubing zusammen mit der Staatsanwaltschaft Regensburg im Zug eines Sammelverfahrens ermittelt - wegen sogenannter Hassrede im Internet, und insbesondere wegen des Verdachtes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der Volksverhetzung. Die Untersuchungen richteten sich laut Mitteilung neben dem 33-Jährigen gegen zahlreiche weitere Beschuldigte aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.
Es seien Bild- und Videodateien mit meist rechtsradikalem Hintergrund innerhalb von Chatgruppen verschickt, ausgetauscht und somit öffentlich gemacht worden, hieß es weiter. Der Staatsanwaltschaft seien deswegen mehr als 500 Strafanzeigen vorgelegt worden. Im Zuge des Sammelverfahrens seien auch drei Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorliegens von Bilddateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhaltes eingeleitet worden.
Einige der Vorgänge seien bereits abgeschlossen. Gegen den 33-jährigen Mann aus dem Landkreis Straubing-Bogen wurde unter anderem aufgrund des Verschickens eines Bildes, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllte, eine Geldstrafe von 5.400 Euro verhängt. Ein Teil der Ermittlungsakten seien an die zuständigen Staatsanwaltschaften in Österreich und der Schweiz zur weiteren Strafverfolgung abgegeben worden.
Die Inhalte von Hassrede seien eine Form von Gewalt, die durch Sprache, Worte sowie Bilder und Videos ihren Ausdruck finde und sich in den digitalen Medien ausbreiteten, informierte die Polizei weiter: "Sie können extremistisch, rassistisch, antisemitisch, sexistisch, homophob, Holocaust verleugnend oder gewaltverherrlichend sein und beleidigen oder bedrohen beispielsweise aufgrund Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, sozialem Status oder sexueller Orientierung."