Neuendettelsau, München (epd). Das evangelische Partnerschaftszentrum Mission EineWelt hat den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) für eine angekündigte Bundesrats-Initiative gegen das Lieferkettengesetz kritisiert. Es sei traurig, dass aus Bayern gegen Gesetzesvorhaben gearbeitet werde, die den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt dienten, sagte der Leiter des Referats Bildung Global bei Mission EineWelt, Jürgen Bergmann am Mittwoch in einer Mitteilung. Angesichts des "massiven Leidens so vieler Menschen im Globalen Süden unter unsäglichen Arbeitsbedingungen und rücksichtsloser Zerstörung der Umwelt entlang der Lieferketten auch deutscher Unternehmen", sei es nicht gerechtfertigt, "das Leid dieser Menschen gegen das Leid der Menschen in der Ukraine auszuspielen".

Söder hatte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung erklärt, dass Bayern einen Stopp des bereits beschlossenen Lieferkettengesetzes erreichen wolle. Das Gesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, sei "in der jetzigen Krise eine Zusatzbelastung für viele kleine Firmen", erklärte Söder. Es fehle außerdem an konkreten Handlungsempfehlungen für die Unternehmen, viele Rechtsfragen seien noch nicht geklärt.

Als "blanken polemischen Unsinn" bezeichnete Gisela Voltz, Referentin für Entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, den geplanten bayerischen Vorstoß im Bundesrat. "Vom Lieferkettengesetz betroffen sind in der augenblicklichen Fassung nur große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Von diesen Unternehmen sind viele sogar mit Gewinnen durch die Krise gekommen", so Voltz. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine Einbußen erleiden, seien vom Lieferkettengesetz nicht betroffen. Voltz und Bergmann forderten Söder auf, "auf den Weg der christlichen Werte zurückzukehren und nicht noch diesen kleinen Fortschritt bei der Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes zu blockieren".

Der Bundestag hatte im Sommer vorigen Jahres das Lieferkettengesetz verabschiedet. Größere Unternehmen müssen damit künftig bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Gesetz soll in zwei Schritten in Kraft treten und gilt ab 2023 zunächst für rund 600 und ab 2024 für rund 3.000 Unternehmen. Neben Menschenrechten müssen auch gewisse Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.