Bayreuth, München (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Beschwerde gegen den Abschuss von Fischottern in Oberfranken eingereicht. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag der DUH vom April als unzulässig abgelehnt, teilte die DUH am Dienstag mit. "Wir sind zuversichtlich, in der nächsten Instanz eine Entscheidung auf Basis unserer fachlichen Kritik zu erhalten und die Tötung von Fischottern im Eilverfahren zu stoppen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner laut Mitteilung. Bereits im März hatte die DUH Klage gegen die Allgemeinverfügung erhoben.
Seit dem 14. Februar können in Oberfranken Anträge gestellt werden, Fischotter zu töten. Die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken legt Gebiete fest, in denen der Fischotter getötet werden darf und erlaubt den Abschuss von zehn Tieren im Jahr in Oberfranken, "zur Abwendung ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft". Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation verstößt die Allgemeinverfügung gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Der Fischotter sei streng geschützt.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth sieht in der Allgemeinverfügung jedoch keine unmittelbare Abschusserlaubnis, sondern lediglich eine Gebietsfestlegung und Begrenzung der Fischotterentnahme. Deshalb, so das Gericht, könne die DUH keinen Umweltrechtsverstoß allein durch die Allgemeinverfügung geltend machen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth sei keine Entscheidung in der Sache, sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Allgemeinverfügung stütze sich auf unzureichende Datengrundlagen zur Verbreitung des Fischotters in Bayern und fehlerhafte Schätzungen zum Bestand. Es fehle zudem jegliche Prüfung, ob die Tötung von Fischottern überhaupt hilfreich ist oder nicht sogar gefährlich für eine Wiederausbreitung des Fischotters in Deutschland.
In einem vergleichbaren Fall hatte das Verwaltungsgericht Regensburg laut DUH mit Beschluss vom 31. März 2025 die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz auf die Klage der Naturschutzinitiative (NI) hin aufgehoben.
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