München (epd). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) hat am Mittwoch entschieden, das Volksbegehren "Radentscheid Bayern" nicht zuzulassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung seien nicht gegeben, da der Gesetzentwurf in Teilen kompetenzwidrig sei, teilte der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch mit. Eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sah mit der Entscheidung die Rechtsauffassung des Innenministeriums bestätigt und kündigte an, den Radverkehr in Bayern mit einem eigenen Gesetz erheblich zu stärken. Das Bündnis "Radentscheid Bayern" teilte mit, sich trotz der Ablehnung weiter dafür einzusetzen, "dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt".
Das geplante Bayerische Radgesetz des Bündnisses "Radentscheid Bayern" sehe in verschiedenen Vorschriften straßenverkehrsrechtliche Regelungen vor, hieß es in der Begründung des Verfassungsgerichtshofs. Für diese fehle dem Landesgesetzgeber nach Artikel 72 Absatz 1 Grundgesetz (GG) jedoch die Gesetzgebungskompetenz. Das Volksbegehren könne auch nicht mit dem verbleibenden Inhalt zugelassen werden, da sein Anliegen ohne die fehlenden Vorschriften "in einem grundlegenden Baustein substanziell entwertet wäre".
Zentrale Forderung des Rad-Bündnisses ist, bis 2030 den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen - dies soll dadurch erreicht werden, dass man sich beim Neu-, Um- und Ausbau von Verkehrswegen auf öffentlichen Nah-, Fuß- und Radverkehr konzentriert. Das Bündnis hatte im vergangenen Jahr mehr als 100.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt.
Die Förderung des Radverkehrs sei ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Verkehrspolitik, sagte der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Er verwies auf den Entwurf zu einem eigenen Radgesetz, den die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern am 23. Mai im bayerischen Landtag vorgelegt hatten. Bis 2030 sollen gegenüber Ende 2022 insgesamt 1.500 Kilometer an neuen Radwegen im Freistaat entstehen, Kommunen finanziell bei der Umsetzung von Radinfrastrukturprojekten gefördert sowie die Verkehrssicherheit verbessert werden. Auch ein günstiges Radmitnahme-Ticket im Zug sei angedacht.
Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des Allgemeiner Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bayern, sieht den Entwurf der Regierungsparteien dagegen als "noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern" an. Wichtige Aspekte fehlten. Man werde das Gespräch mit der Staatsregierung zu deren Radgesetzentwurf suchen und außerdem versuchen, "auf Bundesebene Verbesserungen im Verkehrsrecht zu erwirken".
Die bayerische ÖDP bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Das schnell zusammengeschusterte Radgesetz der CSU/FW-Koalition ist auch belanglos im Vergleich zu den Erfordernissen einer zeitgemäßen Förderung des Radverkehrs", kritisierten die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff.