Nürnberg, Herzogenaurach (epd). Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine frühere Werbung des Sportartikelherstellers Adidas beanstandet. Das Unternehmen darf auch in Zukunft nicht mehr mit der Aussage "klimaneutral bis 2050" werben, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Diese pauschale Werbung mit Klimaschutz sei irreführend und unzulässig, da Adidas nicht ausreichend dargestellt habe, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden soll.

Bereits im August 2024 hatte Adidas die Werbeaussage nach Greenwashing-Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe von seiner Webseite genommen. Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte damals, Adidas habe diese genutzt, "um sich ein grünes Image zu verleihen". Unterlassungsklage hatte der Verbraucherverband eingereicht, weil der Konzern nicht versichert hatte, die Werbeaussage auch in Zukunft nicht mehr zu verwenden.

Konkret ging es um den Eintrag "bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein" auf der Webseite des Sportartikelherstellers. Das Unternehmen beschrieb laut Landgericht nicht, ob es dafür seinen CO2-Ausstoß reduziere oder auch Kompensationszertifikate kaufen wolle. Über diese werden Klimaschutzprojekte an anderen Orten finanziert, die CO2-Einsparung findet nicht direkt im Unternehmen statt. Einem Geschäftsbericht zufolge plane Adidas tatsächlich, zu einem gewissen Grad Grünstromzertifikate zu kaufen.

Das Landgericht bezeichnete die Werbeaussage als unlauter, da der unzutreffende Eindruck erweckt werde, dass das Unternehmen im Jahr 2050 allein durch eigene Emissionseinsparungen klimaneutral sein werde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gelten für die Werbung mit Umweltschutzbegriffen strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage, begründete das Gericht seine Entscheidung. Nachdem der Begriff "klimaneutral" mehrdeutig sei, hätte Adidas selbst eindeutig und klar erläutern müssen, was unter dem Begriff zu verstehen ist.

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