München (epd). Die von der Staatsregierung geplante Kita-Landeselternvertretung darf laut dem Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Becher "nicht zum internen Arbeitskreis des Sozialministeriums" werden. Genau dies stehe aber angesichts der Ankündigungen von Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) zu befürchten, sagte Becher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag: "Für den Kita-Landeselternbeirat ist keine Wahl vorgesehen, die Mitglieder sollen nach Gutsherrenart ernannt werden." Auch die Kommunikation nach außen soll über das Ministerium laufen: "Kontroverse Themen könnten so einfach geblockt werden."

Zusammen mit SPD und FDP haben die Grünen einen interfraktionellen Gesetzentwurf als Gegenvorschlag erarbeitet: "Für eine demokratisch legitimierte Kita-Landeselternvertretung." Eine solche gebe es bereits in vielen anderen Bundesländern. Die Staatsregierung habe sich dem Thema jahrelang verweigert. "Es liegt der Verdacht nahe, dass CSU und Freie Wähler das Ganze vor der Landtagswahl im Herbst schnell noch abräumen wollen." Denn der Gesetzentwurf soll nun mit verkürzter Beratungsfrist durch den Landtag gebracht werden. Kommenden Dienstag (23. Mai) wird im Plenum auch der interfraktionelle Gesetzesentwurf diskutiert.

Grünen-Bildungspolitiker Becher sagte, er sei nicht naiv, aber er hoffe durchaus, dass sich die Fraktionen von CSU und Freien Wählern intensiv mit den beiden Gesetzesentwürfen der Staatsregierung und der Opposition befassen. "Der Landtag ist ja nicht das Abnick-Organ der Regierung", sagte Becher. Bei diesem Thema werde sich "wieder einmal zeigen, ob es CSU und Freien Wählern um die Sache geht - oder nicht". Ihm gehe es darum, dass die Kita-Eltern ein "vernünftiges Konstrukt" erhalten, mit denen sie "demokratisch legitimiert durch eine Wahl" ihre Interessen vertreten können: "Die Kita-Eltern sollen endlich eine Stimme bekommen."

Sozialministerin Scharf hatte vor knapp einer Woche die Einrichtung eines gemeinsamen Landeselternbeirats für Kitas, Schulkindbetreuungen und Tagespflegeeinrichtungen angekündigt. Das beratende Gremium soll Anhörungs- und Informationsrechte erhalten. Die 15 Mitglieder sollen die verschiedenen Einrichtungsträger sowie die unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten, Häuser für Kinder, Horte, Tagespflege- sowie Inklusive Einrichtungen abbilden. Zudem ist eine Geschäftsstelle im Sozialministerium geplant. Der Landeselternbeirat soll jeweils für eine Legislaturperiode des Landtags berufen werden.