München (epd). Aus dem Streit um den richtigen Umgang mit dem berühmten Picasso-Gemälde "Madame Soler" der bayerischen Staatsgemäldesammlungen ist längst eine Grundsatzdebatte geworden. Nämlich: Wie hält es die Staatsregierung und damit der Freistaat mit der Restitution von NS-Raubkunst - also der Rückgabe an die einstmals rechtmäßigen Besitzer? Der Tonfall wird zunehmend rauer. Für Kunstminister Markus Blume (CSU) ist die Sache klar: "'Madame Soler' ist kein Raubkunstfall." Die Opposition sieht das anders.

Am Donnerstag verkündete Kunstminister Blume eine Bundesratsinitiative des Freistaats. Der Bund müsse "endlich Rechtssicherheit schaffen" und ein Restitutionsgesetz für die Rückgabe "von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut" vorlegen. Provenienzforschung - die Ermittlung der Herkunft eines Kunstwerks - sei nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine kulturpolitische Aufgabe. Sobald NS-Raubkunst in den Beständen staatlicher Museen und Sammlungen identifiziert werde, werde diese auch restituiert.

Die Staatsgemäldesammlungen hätten seit 1999 mehr als 6.000 Werke "proaktiv untersucht und 22 Werke aus 14 Sammlungen restituiert", sagte Blume. Bei "Madame Soler" stelle sich die Sachlage aber nach einer "äußerst sorgfältigen" Prüfung anders dar. 1934 oder 1935 wurde das Gemälde aus Picassos blauer Phase beim jüdischen Kunsthändler Justin Thannhauser als "angekauft" gelistet, bis dahin gehörte es Bankier Paul von Mendelssohn-Bartholdy. 1964 kaufte es der Freistaat Bayern dann vom Kunsthändler Thannhauser.

Die Erben von Mendelssohn-Bartholdy vertreten die Auffassung, das Werk sei unter Druck des NS-Regimes verkauft oder in Obhut des Kunsthändlers gegeben worden. Die Provenienzforscher des Freistaats beurteilen das offenbar anders. Zuletzt hatte sich auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) eingeschaltet und die Staatsregierung aufgefordert, einer Anrufung der "Beratenden Kommission" zuzustimmen. Blume sagte, die Ergebnisse der Provenienzforscher seien eindeutig, es sei kein Fall für die Limbach-Kommission.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann sprach von einem "Armutszeugnis" und "zutiefst beschämenden" Vorgang. Blume verspiele seine Glaubwürdigkeit, wenn er einerseits auf die "kulturpolitische Aufgabe" bei der Restitution von NS-Raubkunst verweise, andererseits diese Aufgabe "vor der eigenen Haustür, hier und heute, nicht anpackt". Weil die Staatsgemäldesammlungen Bundesmittel erhielten, müssten sie einer Anhörung der Limbach-Kommission zustimmen, wie es die Erben von Mendelssohn-Bartholdy fordern, erläuterte er.

Der SPD-Kulturpolitiker Volkmar Halbleib sagte, die CSU absolviere "ein klassisches Ablenkungsmanöver". Dass bislang ein Restitutionsgesetz fehle, stehe einem Verfahren vor der "Beratenden Kommission" schließlich nicht entgegen. "Das genaue Gegenteil ist der Fall", sagte der Landtagsabgeordnete: "Solange es kein solches Gesetz gibt, ist die Arbeit der Kommission gerade bei Zweifelsfällen so bedeutsam." Man hätte das Gremium deshalb einschalten sollen: "Nun wird den Erben ein faires und neutrales Verfahren vorenthalten."

Seit nunmehr fast 15 Jahren wird schon um "Madame Soler" und die Umstände, wie sie in den Besitz der Staatsgemäldesammlungen kam, debattiert. Inzwischen ist das laut Experten 100 Millionen Euro teure Bild aus dem Jahr 1903 gar nicht mehr zu sehen - lange hing es in den Münchner Pinakotheken, doch mittlerweile ist es im Depot. Andere bekannte Museen wie das Guggenheim Museum und das Museum of Modern Art in New York haben Werke aus dem einstmaligen Besitz von Mendelssohn-Bartholdy übrigens restituiert.