München (epd). Die Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag will mit einem Wassersicherungsgesetz die Wasserversorgung und Wasserqualität im Freistaat langfristig sichern. Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind etwa der Schutz des jahrtausendealten Tiefengrundwassers durch ein weitreichendes Nutzungsverbot oder auch das Vorhaben, zwölf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiet auszuweisen, wie die Grünen am Donnerstag nach einer Gesprächsrunde mit Expertinnen und Experten im Landtag mitteilten.
Ebenfalls Bestandteil des Gesetzes ist, dass die kommerzielle Nutzung des Allgemeingutes Grundwasser künftig nicht mehr kostenlos sein soll. In 13 von 16 Bundesländern gebe es bereits ein Entgelt für die Nutzung des Grundwassers - in Bayern brauche man bislang nur eine Genehmigung. Firmen würden so nicht zu einem sparsamen Umgang mit dem kostbaren Gut Grundwasser angehalten. Oberflächennahes Grundwasser soll den Grünen zufolge künftig acht Cent je Kubikmeter kosten, Tiefenwasser einen Euro je Kubikmeter.
Darüber hinaus wollen die Grünen laut Gesetzentwurf mehr auf dezentrale Trinkwasserversorgung vor Ort statt auf Fernwasser-Nutzung setzen. Neue Schneekanonen sollen künftig nicht mehr genehmigt werden, zudem sollen Freistaat und Kommunen künftig ein Vorkaufsrecht für Moore und Auen erhalten. Das Gesetz sei Teil eines 100-Tage-Programmes, dessen Entwurf die Grünen direkt zum Start der neuen Legislaturperiode nach der Landtagswahl am 8. Oktober ins Parlament einbringen wollen.