Berlin, München (epd). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt die Vereinbarkeit der am 1. Mai in Kraft getretenen bayerischen Wolfsverordnung mit Bundes- und EU-Recht infrage. Das Gutachten, das den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vorliegt, wurde von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben. Unter Bezugnahme auf die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bewerte der Wissenschaftliche Dienst, dass "eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar" sei.

Laut der bayerischen Verordnung soll hingegen bereits ein Riss eines Nutztiers den Abschuss des Wolfes rechtfertigen. Auch hinsichtlich der Tötung von Wölfen, die nicht eindeutig als Verursacher von Rissen identifiziert werden können, formuliere das Gutachten Bedenken. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Mediengruppe Bayern am Freitag: "Damit ist klar, dass nur der Bund eine rechtssichere Lösung für den Umgang mit dem Wolf schaffen kann." Er kritisierte Bayerns Wolfsverordnung als "in mehrfacher Hinsicht nicht mit Bundesrecht und EU-Recht vereinbar". Laut Dürr sollen bis zum Sommer Eckpunkte für eine bundesweite Regelung erarbeitet und danach umgesetzt werden.