München (epd). Eine Studie des renommierten Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) hat die Umbenennung zweier juristischer Standardwerke im Jahr 2021 nun wissenschaftlich untermauert. Konkret ging es um "Palandt" und "Schönfelder", den wohl wichtigsten Kurzkommentar des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die bekannte Gesetzessammlung, wie das bayerische Justizministerium am Donnerstag mitteilte. Der Verlag C.H. Beck hatte 2021 die Umbenennung der Werke angekündigt, sie heißen inzwischen "Grüneberg" und "Habersack".

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte das IfZ beauftragt, die NS-Vergangenheit der Juristen Otto Palandt (1877-1951) und Heinrich Schönfelder (1902-1944) zu erforschen. Die Studie des in München und Berlin ansässigen Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass sich für beide "eine substanzielle Identifikation mit der nationalsozialistischen Ideologie" klar belegen lasse. Eisenreich: "Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein." Die Umbenennung sei richtig und nötig gewesen.

Palandt hat den IfZ-Historikern zufolge "dem Nationalsozialismus rückhaltlos gedient". Er sei kein Mitläufer, sondern ein "wichtiger Dozent und Lehrer des NS-Unrechtsstaats" gewesen, der mit "großer Eigeninitiative und viel Engagement" die NS-Ideologie in die juristische Ausbildung hineingetragen habe. Schönfelder habe bereits in der Weimarer Republik zu den "rechtsextremen Demokratiefeinden" gehört und später in seinen Werken oft Fallbeispiele entlang von antisemitischen und antisozialistischen Stereotypen konstruiert, so die Studie.

Der bayerische Justizminister sagte, die Studie des IfZ habe "bereits vorliegende Erkenntnisse, aber auch Vermutungen bestätigt und neue unbekannte Aspekte aus dem Leben von Palandt und Schönfelder ans Licht gebracht". Sie belege, in welchem Umfang diese beiden Namensgeber juristischer Standardwerke in das NS-Unrecht verstrickt waren.