München (epd). Der Dachverband katholischer Jugendverbandsarbeit in Bayern (BDKJ) fordert eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Ehrenamt. Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Freistellung von ehrenamtlichen Jugendleitern erschwere Studierenden ein solches Engagement, teilte der Verband am Sonntag in München mit. Im Jugendarbeitsfreistellungsgesetz sei bislang nur geregelt, dass ehrenamtliche Jugendleiter gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit haben.

Dies gelte aber nicht für Studierende und sorge etwa bei Modulen mit Anwesenheitspflicht oder Pflichtpraktika für Herausforderungen. Deshalb habe die Landesversammlung des BDKJ Bayern beschlossen, mit der Aufnahme von Studierenden in den Geltungsbereich des Gesetzes erste Schritte zur Verbesserung ihrer Situation zu fordern.

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