Regensburg, Konstanz (epd). Unterstützung für die zivile Seenotrettungsorganisation "Sea-Eye" nur bei Rückführung von Flüchtlingen in ihre Heimat: Der Konstanzer Kreistag hat seine finanzielle Hilfe zum ersten Mal an Bedingungen geknüpft. In einem Beschlussantrag werde die Regensburger Hilfsorganisation dazu aufgefordert, "die aus Seenot aufgegriffenen Menschen zurück zu ihrem Ursprungs-/Abfahrtsort, die afrikanische Küste bzw. gegebenenfalls die türkische Küste" zu bringen, teilte "Sea-Eye" am Montag mit. Andernfalls solle die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis eingestellt werden.

Falls "Sea-Eye" den vorgeschlagenen illegalen Rückführungen zustimmen würde, wäre die CDU-Fraktion bereit, über eine Erhöhung der Förderung zu diskutieren, hieß es weiter. Dass ein solches Vorgehen völkerrechtswidrig wäre, werde in dem Antrag nicht erwähnt, teilte "Sea-Eye" mit und kündigte an, eine Unterstützung durch den Landkreis Konstanz abzulehnen. Begründet hatte die CDU-Kreistagsfraktion ihren Antrag damit, dass die Präsenz ziviler Rettungsschiffe "Anreize für irreguläre Migration und lebensbedrohliche Migrationsrouten" verfestigten. Diese Argumentation hätten bereits mehrere Studien widerlegt, so die Hilfsorganisation.

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention verbieten grundsätzlich die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen drohen. Erst im Februar dieses Jahres hatte das oberste italienische Berufungsgericht die Übergabe von Menschen an die sogenannte libysche Küstenwache als Straftat eingestuft, da Libyen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Vergewaltigung und Mord kein sicherer Ort sei.

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