Kulmbach, Magdeburg (epd). Die AfD will auf ihrem Bundesparteitag am Freitag in Magdeburg über den Aufbau eines "AfD-freundlichen" und bundesweit frei empfangbaren Fernsehsenders debattieren. Der Kreisvorstand Kulmbach hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Demzufolge soll der Bundesvorstand damit beauftragt werden, den Aufbau eines solchen Senders zu unterstützen und dafür Fremdmittel sowie möglichst auch Parteivermögen sicherzustellen. Laut Medienaufsicht gibt es allerdings rechtliche Hindernisse für das Projekt.
In der Antragsbegründung heißt es, dass der Wahlerfolg gegnerischer Parteien nach wie vor auf der "erdrückenden Unterstützung" durch die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten beruhe. Die "besonders den öffentlich-rechtlichen Sendern vorgeschriebene neutrale Grundhaltung allen Parteien gegenüber" werde seit Bestehen der AfD "täglich aufs Gröbste" verletzt. Weiter argumentiert der Kreisvorstand, dass der frühere republikanische US-Präsident Donald Trump "niemals ohne die Zustimmung und Unterstützung des TV-Senders Fox" ins Amt gekommen wäre.
Eine Sprecherin der Landesmedienanstalten verwies auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) auf Regelungen im Medienstaatsvertrag. "Die Zulassung für Veranstalter von bundesweit ausgerichtetem Rundfunk darf nach Paragraf 53 Absatz 3 nicht an politische Parteien erfolgen", sagte sie. Rundfunk sei in Deutschland in der Regel zulassungspflichtig. Für die Verbreitung eines Programms müsse der Veranstalter vor Sendestart bei den Medienanstalten eine Lizenz beantragen.
Keine Zulassung brauchen Rundfunkprogramme, die nur eine geringe Bedeutung für die Meinungsbildung entfalten oder die im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden. Die Zulassungsfreiheit muss von der zuständigen Landesmedienanstalt bescheinigt werden.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte dem Projekt eines AfD-Senders bereits zu Beginn der Woche eine Absage erteilt und auf die Rechtslage verwiesen. "Fake News und Desinformation dürfen nicht zu sendefähigen Standards werden", sagte dessen Bundesvorsitzender Frank Überall zu dem AfD-Antrag.