Traunstein, Essen (epd). Einen Tag vor dem geplanten Beginn des Zivilprozesses eines Missbrauchsopfers gibt es eine wichtige Neuentwicklung: Wie der Bayerische Rundfunk (BR), die Wochenzeitung "Die Zeit" und das Recherchenetzwerk Correctiv am Montag gemeinsam mitteilten, wurde das Verfahren gegen mögliche Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. abgetrennt. Das heißt: Am Dienstag (20. Juni) verhandelt die 5. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein nur die Forderung gegen das Erzbistum München und Freising.

Das Landgericht hat laut den drei Medien vorliegenden Unterlagen die Abtrennung des Verfahrens gegen die möglichen Papst-Erben verkündet. Die Schmerzensgeldforderung soll "in einem selbstständigen Verfahren" zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. Grund dafür ist, dass die Anwaltskanzlei Hogan Lovells bisher offenbar nicht in der Lage war, einen oder mehrere Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes ausfindig zu machen. Dies ändere sich bis zum Termin der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag auch nicht mehr.

Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine sogenannte Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht. Sein Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz fordert 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Papst-Erben. Die vom Erzbistum geforderten 300.000 Euro sollen dem Kläger "alle materiellen und immateriellen Schäden" ersetzen, die ihm "aus der Missbrauchstat (...) entstanden sind sowie in der Zukunft noch entstehen werden".

Außerdem fordert der Anwalt 50.000 Euro Schmerzensgeld von den Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI., da dieser als Chef der Glaubenskongregation 1986 mit dafür gesorgt habe, dass der verurteilte Priester erneut in einer Gemeinde eingesetzt wurde. Somit sei H. auch der Missbrauch des jetzigen Klägers erst ermöglicht worden. Der Kläger sei durch den Missbrauch "aus der Lebensbahn geworfen" worden und suchte deswegen "Zuflucht in Drogen und Alkohol mit all seinen Folgen für seinen beruflichen Lebensweg".

Mit einer Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung ist an diesem Dienstag eher nicht zu rechnen. In Zivilverfahren wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin in der Regel nicht gleich entschieden, sondern ein "Termin zur Verkündung einer Entscheidung" festgesetzt. Diese liege üblicherweise "einige Wochen in der Zukunft".