München (epd). Für mehr Transparenz, Tempo und Professionalität beim Umgang mit NS-Raubkunst hat sich der Kunstausschuss des Landtags bei seiner Sitzung am Mittwoch ausgesprochen. Ein Antrag der Grünen-Fraktion wurde mit den Stimmen von CSU, Freie Wähler, SPD und Grüne angenommen. Auch der am Dienstagabend nachgereichte, inhaltlich ähnliche Antrag von CSU und Freien Wählern wurde angenommen. Der Kunstausschuss fordert somit den Landtag unter anderem dazu auf, Fördergelder in der Provenienzforschung an eine regelmäßige Veröffentlichung in der Datenbank "Lost Art" zu koppeln und eine unabhängige, "schlagkräftige Taskforce" zu errichten.
Die Grünen-Abgeordnete Sanne Kurz begrüßte den Antrag der Regierungsfraktionen in der Sache, nannte es aber bedauerlich, dass dafür erst "ein großer Skandal" nötig gewesen sei: "Es gibt seit über zehn Jahren Berichte und Gutachten zu NS-Raubkunst, trotzdem werden noch immer Opfer und ihre Erben vertröstet oder abgewiesen." Die bayerische Provenienzforschung müsse den weltweiten Standards folgen und beschleunigt werden; das sei aber nicht - wie von den Regierungsfraktionen vorgesehen - mit Haushaltsmitteln möglich.
Weitere Forderungen der beschlossenen Anträge sind, die Strukturen der bayerischen Provenienzforschung an den Vorgaben der Washingtoner Prinzipien "neu auszurichten" sowie einen verbindlichen Zeitplan für die Aufarbeitung von Verdachtsfällen festzulegen.
Der CSU-Abgeordnete Winfried Bausback verwies auf die Zusage des bayerischen Kunstministers Markus Blume (CSU) vom Dienstag, eine "Taskforce" einzurichten und dafür zusätzlich eine Million Euro bereitzustellen: "Ein Verweis auf den Haushalts-Vorbehalt heißt nicht, dass nicht zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können." Den Regierungsfraktionen sei wichtig, Verdachtsfälle aus Sicht der Opferperspektive zu priorisieren. Auch lege man Wert auf eine "Qualitätskontrolle bei staatlichen Einrichtungen" und "klare Maßstäbe bei Rechtsfrage von Restitutionen". Dafür brauche es "eine Schiedsgerichtsbarkeit, in deren Anrufung der Freistaat einwilligt".
Der Ausschuss-Vorsitzende Michael Piazolo (FW) erklärte vor der Abstimmung, dass ihn die aktuellen Berichte über die Vorgänge bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geärgert hätten: "Ich dachte, dass wir bei dem Thema weiter sind." Es sei wichtig, dass NS-Verfolgte nicht zweimal zu Opfern würden. Deshalb sei es unerlässlich, Eigentumsfragen zu klären, "auch wenn das nach 80 Jahren nicht mehr einfach ist". In Zweifelsfällen müsse für die Rückgabe der Kunstwerke entschieden werden.
Noch am Dienstagmittag hatte Kunstminister Markus Blume (CSU) in einem Statement zwar gesagt, dass es bislang "keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Vorwürfe" gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gebe. Gleichzeitig hatte er sie "zur unmittelbaren Anwendung des Leitfadens" des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) aufgefordert, mit dessen Hilfe NS-Raubkunst identifiziert werden soll. Zudem müsse sie ihr Klassifizierungs-System "auf die Standards gemäß DZK-Ampelsystem" umstellen; alle mit Rot und Orange markierten Werke aus dem Bestand müssten in der Lost-Art-Datenbank des DZK eingetragen werden.
Auslöser für die aktuelle Raubkunst-Debatte war eine Berichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" von vergangenem Donnerstag. Der Zeitung zufolge wurden die Nachfahren von enteigneten jüdischen Kunstbesitzern nicht über NS-Raubkunst im Besitz der Staatsgemäldesammlungen informiert - dabei soll die Herkunft von rund 200 möglichen NS-Raubkunstwerken teils schon lange bekannt sein. Die Zeitung stützt sich auf einen 900-seitigen Auszug einer internen Datenbank von 2020, der ihr vorliegt.
Die Staatsgemäldesammlungen - zu denen die weltbekannten Pinakotheken in München gehören - weisen die Vorwürfe zurück: Bei der Liste handele es sich um ein internes Arbeitsdokument, das viele Jahre alt und somit nicht mehr aktuell sei.