München (epd). Bei den bayerischen Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober sollen auch Menschen mit Behinderung selbstverständlich ihre Stimme abgeben können. Barrierefreiheit sei eine Daueraufgabe für den Freistaat Bayern und habe Priorität, sagte die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) am Freitag in München. Ohne Barrieren könne jeder und jede das eigene Leben selbstbestimmt gestalten, sagte Scharf. Dazu zähle insbesondere auch die Freiheit, eigenbestimmt zu wählen. Rund 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern sind wahlberechtigt und aufgefordert, am 8. Oktober einen neuen bayerischen Landtag sowie sieben Bezirkstage zu wählen.

Das Wahlrecht enthalte eine Reihe von Bestimmungen, die Wahlberechtigten mit einer Behinderung die Stimmabgabe ermöglichen und erleichtern sollen, ergänzte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). So sollten die Gemeinden die Abstimmungsräume so auswählen und einrichten, dass auch Menschen mit Behinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert werde. Wer wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert sei, könne sich von einer anderen Person helfen lassen.

Auf der Internetseite www.deinewahl.bayern.de stehen den Angaben zufolge Informationen rund um die Landtags- und Bezirkswahlen barrierefrei zur Verfügung. Es gibt Informationen in leichter Sprache, man kann sich die Texte vorlesen lassen oder als Video in Gebärdensprache ansehen.