Erlangen (epd). Der bayerische Lebenshilfe-Landesverband fordert die Bundestagsabgeordneten zu Änderungen am geplanten "Pflege-Unterstützungs- und -Entlastungs-Gesetz" (PUEG) auf. Ursprünglich sei darin ein gemeinsamer Jahresbetrag für die sogenannte Verhinderungs- sowie die Kurzzeitpflege vorgesehen gewesen, sagte die Lebenshilfe-Landesvorsitzende Carolina Trautner am Mittwoch in Erlangen. Im Ende April in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf sei dieser aber nicht mehr vorhanden, monierte sie.

Ein solcher gemeinsamer Jahresbetrag sei für pflegende Angehörige wichtig, um nach Bedarf Angebote der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen zu können. Die Belastung durch häusliche Pflege sei enorm, es seien "verlässliche, planbare und flexibel einsetzbare Hilfen" nötig, sagte Trautner. Die Verhinderungspflege komme in Krankheits- oder Urlaubsphasen der pflegenden Angehörigen zum Tragen, die Kurzzeitpflege etwa während der Reha-Phase nach Operationen von Pflegebedürftigen oder auch in Krisensituationen.

Der Bundestag wird voraussichtlich am 24. Mai das Gesetz beschließen. Man appelliere daher "an die Mitglieder des Bundestags, den Betrag wieder zusammenzulegen und dann entsprechend umzusetzen", heißt es in der Mitteilung. Das zusammengelegte flexible Gesamtbudget sollte 3.386 Euro im Kalenderjahr betragen. Laut der aktuellen Entwurfsfassung des PUEG soll es nun allerdings beim bisher praktizierten und von vielen Betroffenen als umständlich empfundenen "anteiligen Umwandlungsprozess" bleiben.