München (epd). In der Nacht zu Karsamstag (8. April) enden die letzten noch geltenden Corona-Maßnahmen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte am Donnerstag, dass damit zum ersten Mal seit drei Jahren weder nach Bundes- und Landesrecht noch allgemein verpflichtende Schutzmaßnahmen gelten. Die letzten Corona-Regelungen des Bundes nach dem Infektionsschutzgesetz liefen nun aus. In Bayern setze man schon länger darauf, "Eigenverantwortung an die Stelle der staatlichen Anordnung zu setzen".

Konkret entfällt zum Beispiel in Kliniken die bislang noch verbliebene allgemeine Maskenpflicht für Besucher und Patienten. Die Uniklinik Würzburg teilte am Donnerstag mit, dass freilich weiterhin auf eigenen Wunsch eine Maske getragen werden kann. Unabhängig von Corona gälten "in einzelnen Klinikbereichen" weiterhin Regelungen zur Infektionsprävention. Bereichs- und klinikbezogen könne es deshalb auch weiter für Besucher eine Maskenpflicht geben, um besonders gefährdete Patienten in einzelnen Bereichen besser zu schützen.

Holetschek sagte, im Rückblick sei man "alles in allem gut durch die Pandemie gekommen", vor allem dank des Einsatzes vieler Menschen in den medizinischen, pflegerischen und betreuerischen Einrichtungen, im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Behörden und Ministerien, der Bundeswehr, den Hilfsorganisationen und den vielen Ehrenamtlichen. Auch das "verständige, zuverlässige und rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger" habe dazu beigetragen, betonte Holetschek.