Regensburg (epd). Acht Mitglieder der Klimagruppe "Letzte Generation" müssen sich am 20. und 25. April vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Ihnen wird Nötigung wegen einer Straßenblockade am 7. Juni vergangenen Jahres auf einer der Hauptverkehrsstraßen in Regensburg zur Last gelegt. An den zwei Verhandlungstagen sind knapp 30 Zeugen geladen, darunter Polizisten als auch Personen, die an diesem Tag wegen des Protestes im Stau standen.
Fünf Personen werden sich voraussichtlich selbst verteidigen, drei anwaltlich vertreten lassen, teilte ein Sprecher der Gruppe "Letzte Generation" am Donnerstagabend in Regensburg mit. Seinen Angaben zufolge werden die verschiedenen Anträge taktisch vorgebracht, um auf unterschiedlichen Wegen zu argumentieren, dass Klimaproteste nicht strafbar seien.
Die Angeklagten wollen sich unter anderem auf den Paragrafen 34 im Strafgesetzbuch (StGB) berufen, um einen Freispruch zu erzielen, hieß es. Darin wird der "Rechtfertigende Notstand" beschrieben, der laut Gesetz für den Fall nicht rechtswidrig ist, wenn jemand "in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden".