Unterföhring, Düsseldorf (epd). Die Medienpolitik will gesetzlich festschreiben, dass sowohl die Mediengruppe RTL Deutschland als auch ProSiebenSat.1 weiterhin Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen einrichten müssen. Das hat die Rundfunkkommission der Bundesländer am Donnerstag einstimmig beschlossen, wie die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Düsseldorf mitteilte. Der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) sprach von einem "starken Signal für Regionalität und Vielfalt".
Hintergrund ist, dass die aktuelle Formulierung im Medienstaatsvertrag je nach Entwicklung der Zuschaueranteile dazu führen könnte, dass die Regionalfensterpflicht nur einen der beiden großen Fernseh-Konzerne trifft. Im Staatsvertrag heißt es bisher, in den beiden reichweitenstärksten bundesweiten TV-Programmen seien "mindestens im zeitlichen und regional differenzierten Umfang der Programmaktivitäten zum 1. Juli 2002 nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse" im jeweiligen Land aufzunehmen.
Die Regionalfenster, die von unabhängigen Unternehmen produziert werden müssen, gibt es daher aktuell für mehrere Bundesländer in den Programmen RTL und Sat.1. Im März ist der Marktanteil von Sat.1 beim Gesamtpublikum jedoch unter den Wert von Vox gesunken, das zur RTL-Gruppe gehört. Vox kam auf 4,9 Prozent, Sat.1 nur auf 4,5 Prozent. Dieser Trend setzte sich im April und Mai fort. Daher könnte die in Köln ansässige RTL-Gruppe nach jetziger Rechtslage in die Situation kommen, sowohl bei RTL als auch bei Vox Regionalfenster anbieten zu müssen. ProSiebenSat.1 mit Sitz in Unterföhring wäre hingegen befreit.
Um dies zu verhindern, hatten Nordrhein-Westfalen und Bayern im April eine gemeinsame Initiative für eine Gesetzesänderung gestartet. In dem am Donnerstag gefassten Beschluss der Rundfunkkommission heißt es, mit der nächsten Novellierung des Medienstaatsvertrages werde eine "klarstellende Anpassung der regulatorischen Vorgaben" in Aussicht genommen. Die Regionalfenster-Verpflichtung soll demnach für das "jeweils bundesweit verbreitete, reichweitenstärkste Fernsehvollprogramm der beiden in der Addition ihrer Rundfunkprogramme reichweitenstärksten Unternehmen" gelten.