Memmingen, Berlin (epd). Nach dem Übergriff auf eine Moschee in Memmingen am 1. Mai warnt der Moscheeverband Ditib vor weiteren Attacken auf Muslime. Es gebe unter Muslimen in Deutschland die Befürchtung, dass noch Schlimmeres passieren könne, dass Menschen zu Schaden kämen, sagte Ditib-Generalsekretär Eyüp Kalyon dem Berliner "Tagesspiegel" (Mittwoch). Seit dem 7. Oktober 2023 sei die Zahl der Anfeindungen und Übergriffe massiv gestiegen. Die Zahl der Übergriffe auf Moscheen habe sich laut Erhebungen von Ditib in den Jahren 2024 und 2025 auf das Vier- bis Fünffache der Zeit davor erhöht, sagte Kalyon.
Am frühen Morgen des 1. Mai hatten Unbekannte eine Moschee der türkisch-islamischen Ditib-Gemeinde in Memmingen verschandelt. Mutmaßlich mit Schweineblut hatten sie eine Mauer vor der Moschee, Teile der Fassade und des Geländes beschmiert. Zudem hatten sie einen Schweinekopf auf das Symbol des Halbmondes gespießt.
Solidarität gebe es meistens nur lokal
Übergriffe wie in Memmingen seien ein Signal: "Ihr gehört hier nicht dazu", sagte der Ditib-Generalsekretär. Er beklagte mangelnde Solidarität und "dass die Politik und staatliche Akteure das Phänomen entweder ignorieren oder zumindest relativieren". Die Politik müsse die Sorgen der Muslime gleichermaßen wahrnehmen wie bei anderen Glaubensgemeinschaften.
Wenn es Solidarität gebe, dann meistens nur lokal, sagte Kalyon. Am Abend nach dem Angriff hatten sich mehrere hundert Memminger Bürger zu einer Solidaritätsaktion zusammengefunden. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) nannte die Tat eine "ungeheuerliche Respektlosigkeit", der evangelische Dekan Christoph Schieder eine "gezielte Attacke" und "Ausdruck einer islamfeindlichen Haltung". Auch der bayerische CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek nannte die Tat "absolut inakzeptabel".
Die Generalstaatsanwaltschaft München - genauer: die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus - ermittelt zusammen mit dem Staatsschutz der Kripo Memmingen. Geprüft werden die Straftatbestände der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung.