München (epd). Das umstrittene Arbeitszeitkonto für Grundschullehrer ist vom bayerischen Kultusministerium neu aufgesetzt worden. Zwar müssen Lehrkräfte auch bei dem neuen Modell aufgrund des Lehrermangels eine Stunde pro Woche mehr arbeiten, doch die Gesamtlaufzeit wurde verkürzt, wie das Ministerium am Freitag in München mitteilte.
Im November hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die erste Regelung, die seit 2020 galt, für unwirksam erklärt. Das neue Modell tritt rückwirkend zum Schuljahr 2021/22 in Kraft. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) begrüßte es als "ersten Schritt in Richtung Fairness". Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hingegen nannte es "nicht mehr als ein Trostpflaster".
Um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wurde ursprünglich ab dem Schuljahr 2020/21 für Grundschullehrkräfte ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto eingeführt. Dieser Beginn wird nun ein Jahr nach hinten verlegt. Das neue "Arbeitszeitkonto II" sieht vor, dass Grundschullehrkräfte im Alter bis 56 Jahre bei vorübergehendem Personalmangel eine Unterrichtsstunde mehr pro Woche arbeiten - für vier Jahre. Dies gilt als "Ansparphase". Nach einer dreijährigen "Wartephase" folgt eine vierjährige "Rückgabephase", in der die Wochenarbeitszeit um eine Stunde reduziert ist. Das ursprüngliche Modell hatte für Anspar- und Rückgabephase jeweils fünf Jahre vorgesehen.
Zudem dürfen Grundschullehrkräfte jetzt wieder ein "Sabbatjahr" einlegen, was BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann einen "wichtigen Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs" nannte. Dies sei ohnehin "die einzig wirklich richtige Maßnahme gegen den Lehrkräftemangel". Laut GEW tragen die marginalen Änderungen kaum etwas zur Verbesserung der Lehrergesundheit bei, weshalb alle dienstrechtlichen Notmaßnahmen aus dem ursprünglichen Paket zurückzunehmen seien.
Gegen das erste Modell geklagt hatte eine Grundschulleiterin aus der Oberpfalz. Wesentlicher Punkt war, dass das Kultusministerium seine Lehrerbedarfsprognose zu hoch angesetzt hatte. Auch die lange Laufzeit war ein Kritikpunkt. Für Lehrkräfte, die seit 2020/21 Stunden angespart haben, gibt es einen Ausgleich in Form einer Ausbezahlung, einer Arbeitsreduktion oder eines Freizeitausgleichs.
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