München (epd). Das am Mittwochabend vom Landtag verabschiedete neue Bayerische Denkmalschutzgesetz ermöglicht künftig auch auf Denkmälern die Nutzung erneuerbarer Energien. Der bayerische Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume (CSU) sprach am Donnerstag deshalb von "neuen Perspektiven für unsere Denkmäler". Das neue Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft. Bislang war es auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder zu einem sogenannten Ensembleschutz-Gebiet gehören, nur schwer möglich, beispielsweise Photovoltaik- oder auch Solarthermie-Anlagen zu installieren. Dies soll nun einfacher werden.
Gleichwohl gilt auch künftig: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich wäre. "Eine höchstmögliche energetische Nutzung liegt regelmäßig nicht im Interesse des Denkmalschutzes", heißt es in einer Mitteilung von Blumes Ministerium. Der "energetische Eigenbedarf" allerdings genieße künftig "Vorfahrt". Dazu gehöre auch die sogenannte Mobilitätsgarantie, also Strom fürs Aufladen des Elektroautos. Mehrkosten für die denkmalverträglichen Anpassungen etwa von Solaranlagen - das kann zum Beispiel die Anpassung der Dachfarbe sein - sind dem neuen Gesetz zufolge als Mehraufwand förderfähig.