München (epd). Weil er gleich mehrfach in Asylbewerberunterkünften randaliert und andere Menschen mit Messern bedroht hat, durfte die Polizei einen Mann für einen Monat in Sicherungsgewahrsam nehmen. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) verwarf in seinem Beschluss vom 15. Mai die Beschwerden des Mannes gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Kaufbeuren und des Landgerichts Kempten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Asylbewerber saß auf Grundlage von Artikel 17 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) seit dem 25. April in Gewahrsam, dieser endete nun nach der längstmöglichen Frist von einem Monat.
Der Mann trete seit Dezember 2022 im Raum Kaufbeuren regelmäßig mit Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Sachbeschädigung in Erscheinung, teilte das BayOLG mit. Bis zu seiner Ingewahrsamnahme am 25. April habe der Mann "56 polizeiliche Vorgänge" verursacht, dabei seien insgesamt fünf Messer von der Polizei sichergestellt worden. Weil vorherige kürzere Ingewahrsamnahmen, Hausverbote, Platzverweise und eine Unterbringung im Bezirkskrankenhaus nicht halfen, habe die Polizei das einmonatige Sicherungsgewahrsam zur Vermeidung weiterer Straftaten, zurecht vorgenommen, so der Gerichtsbeschluss.