Nürnberg, München (epd). In bayerischen Altenpflegeheimen wird auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) mehr Personal arbeiten als anderswo. Eigentlich hätte der im GVWG festgelegte bundeseinheitliche Personalschlüssel ab 1. Juli 2023 dazu geführt, dass in stationären Altenheimen in Bayern weniger Personal eingesetzt worden wäre als bislang, teilte am Donnerstag die bayerische Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege mit. Dies habe man aber zusammen mit Vertretern der Einrichtungen in Verhandlungen mit den Pflegekassen und Bezirken abgewendet.

Die bayerische Diakonie-Präsidentin Sabine Weingärtner, derzeit Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern, sprach von einem beachtlichen Erfolg: "In Zukunft werden in den bayerischen Einrichtungen weiterhin mehr Mitarbeitende für die Pflegebedürftigen da sein, als es die Bundesgesetzgebung vorsieht." Das bereits vor zwei Jahren beschlossene GVWG schreibe ab 1. Juli dieses Jahres zwar auch Mindestpersonalschlüssel für jedes Bundesland vor - aber eben auch Personalobergrenzen. Für Bayern hätten die neuen Vorgaben eine Absenkung des bisherigen Personalschlüssels zumindest für neue Einrichtungen bedeutet, hieß es.

Diakonie-Chefin Weingärtner sagte, der bisherige Personalschlüssel liege in Bayern höher, als es das neue Bundesgesetz vorschreibe. Bayern sei damit das einzige Bundesland, in dem bisher eine solche Neuregelung für die Personalbemessung in stationären Pflegeheimen erreicht wurde. Zur Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gehören neben den kirchlichen Sozialverbänden Diakonie und Caritas auch das Bayerische Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und der Paritätische Wohlfahrtsverband.