Nürnberg, Ansbach (epd). Der 20-jährige Jonas Ertle wehrt sich gegen sogenannte "Schmerzgriffe". Er wirft der Polizei vor, mit schmerzhaften Griffen Sitzblockierer bei Demos wegzutragen. Der Klimaaktivist und Physikstudent hat deshalb Klage gegen das Polizeipräsidium Mittelfranken eingereicht, über die am Mittwoch (26. Februar) das Verwaltungsgericht in Ansbach verhandelt, wie er dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag sagte. Unterstützt wird er bei dem Verfahren von der Initiative "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft" (RAZ) und der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF). Die Verhandlung in Ansbach findet um 13 Uhr statt (Az. AN 15 K 24.621).

Ertle hatte sich im Sommer 2023 an einer Straßenblockade in Nürnberg beteiligt. Er sei bei der Auflösung der Versammlung schmerzhaft dazu bewegt worden, die Straße zu verlassen, sagte er. Seiner Ansicht nach sei damit sein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt worden.

Die Initiative "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft" teilte mit, in Ansbach werde die Anwendung schmerzhafter Methoden, die Sitzblockierer von der Straße zu holen, deutschlandweit zum ersten Mal verwaltungsgerichtlich überprüft. "Wenn die Polizei bei bestimmten Personengruppen unverhältnismäßige Gewalt anwendet, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, droht eine schleichende Normalisierung von Repression gegenüber sozialem Protest", so die Unterstützer.

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken sagte dem epd, die Polizei wende keine "Schmerzgriffe" an. Einen solchen Fachausdruck kenne er nicht. Wenn Protestierende von einer Straße entfernt werden müssten, geschehe das "immer im Sinne der Verhältnismäßigkeit". "Wir wollen keine Schmerzen verursachen", sagte der Sprecher.

Sogenannte Schmerzgriffe seien "unmittelbarer Zwang", erklärt ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage. Der werde "immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere vom Verhalten der betroffenen Person" angewendet. Man richte sich nach den Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), hieß es auf Anfrage. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit werde "immer das mildeste Mittel" angewendet. Das könne im Fall einer Demonstration oder einer Sitzblockade "das Wegtragen eines Versammlungsteilnehmers" sein. Beim Widerstand einer Person könne es zu einer "leichten körperlichen Gewalt, zum Beispiel eines Hebels oder einer Nervendrucktechnik, kommen". Unmittelbarer Zwang sei aber "immer das letzte Mittel der Wahl". Die Polizei trainiere "deeskalierende und kommunikative Lösungsansätze", hieß es.

In einem Video vom damaligen Polizeieinsatz, das dem epd vorliegt, ist zu sehen, dass sich Jonas Ertle nicht gegen das Wegtragen durch zwei Beamte wehrt.