Bayreuth (epd). Die Bayreuther Regionalbischöfin Dorothea Greiner hat die Gewährung von Kirchenasyl in einer schriftlichen Stellungnahme verteidigt. Kirchenasyle richteten sich nicht gegen den Rechtsstaat, sondern schüfen einen geschützten Zeitraum, um Einzelfälle von Asylsuchenden erneut zu überprüfen, heißt es in der Stellungnahme Greiners: "Es gehört zu unserem christlichen Auftrag, für Schwache und Schutzsuchende einzustehen."

Pfarrerinnen, Pfarrer und Ordensleute würden mit ihrem Einsatz die Gefahr für Leib und Leben von Asylsuchenden abwenden und sich für die Menschenwürde einsetzen. "Sie sind keine Straftäter", bekräftigt die Bayreuther Regionalbischöfin auch mit Blick auf das Urteil gegen den methodistischen Pastor Stefan Schörk. Der Pastor aus Pegnitz war wegen der Gewährung von Kirchenasyl kürzlich zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldauflage von 1.500 Euro verurteilt worden.

Die Verfahren gegen eine katholische Ordensschwester, ein evangelisches Pfarrersehepaar und nun einen methodistischen Pastor zeigten, dass die Kirchen "ökumenisch zum Kirchenasyl stehen und vom staatlichen Vorgehen gleichermaßen betroffen sind." Das Instrument des Kirchenasyls gebe es hierzulande seit dem vierten Jahrhundert und sei bis vor kurzem vom Staat toleriert worden. Erst vor wenigen Jahren sei diese Praxis einseitig vom Staat infrage gestellt worden, kritisiert Greiner.

Im Fall des Pegnitzer methodistischen Pfarrer Stefan Schörk hat die Bayreuther Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, da das Strafmaß der Tat nicht gerecht würde. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn eine Geldstrafe von 3.000 Euro gefordert. Schörk und sein Anwalt wollen ebenfalls Rechtsmittel einlegen. Dazu haben sie noch bis Montag (15. November) Zeit. Das Bayreuther Landgericht muss dann entscheiden, ob die Berufung zugelassen wird.