München (epd). Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag den Entwurf für ein eigenes Ladenschlussgesetz verabschiedet. Damit soll in Bayern das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956 ersetzt werden, teilte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach der Sitzung des Ministerrates in München mit. Es gehe darum, die bestehenden Regelungen "mit Augenmaß" zu modernisieren und sie "behutsam" an das heutige Konsumverhalten anzupassen, sagte Herrmann. Dabei müssten die Interessen der Menschen als Konsumenten mit denen als Arbeitnehmer in einen gerechten Ausgleich gebracht werden. Der Sonn- und Feiertagsschutz werde weiter hochgehalten - Ausnahmen davon sollten Ausnahmen bleiben.

Das Grundkonzept der Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an Werktagen bleibe erhalten, sagte der Staatskanzleiminister. In jeder Gemeinde seien künftig jedoch an Werktagen bis zu acht Abendöffnungen pro Jahr bis 24 Uhr erlaubt. Außerdem könnten einzelne Geschäfte weitere viermal individuell bis 24 Uhr öffnen, auch ohne einen besonderen Anlass. Kleinstsupermärkten bis zu 150 Quadratmetern ohne Personal erlaubt das neue Gesetz eine durchgehende Öffnung - 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Dies helfe, die Nahversorgung sicherzustellen, sagte Herrmann.

Beim Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismus-, Kur- und Wallfahrtsorten dürften die Gemeinden künftig selbst bestimmen, wo der Verkauf von Tourismusbedarf zugelassen werde. Zudem werde das zugelassene Warensortiment neugefasst und damit im Vergleich zu den bisherigen Regelungen vereinfacht, modernisiert und erweitert.

Der Entwurf sei nach einer breiten Beteiligung von über 40 Verbänden und Interessensgruppen beschlossen worden, sagte Herrmann. Er sei von den Verbänden "mehrheitlich dem Grunde nach befürwortet, bei Punkten wie dem Sonn- und Feiertagsschutz aber auch mit unterschiedlichen Positionen diskutiert" worden. Der Gesetzentwurf wird nun in den Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Beratung eingebracht. Ziel sei ein Inkrafttreten noch im Laufe des Jahres, hieß es.

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