München (epd). Die bayerische Staatsregierung wird eine Normenkontrollklage gegen die vom Bundestag beschlossene Bundestags-Wahlrechtsreform beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitteilte, habe der Ministerrat eine solche Klage bei seiner Sitzung beschlossen. Dass sich die Bundesregierung "eigene Mehrheiten" über eine Wahlrechtsreform schaffe, sei ein "einmaliger Vorgang" seit Bestehen der Bundesrepublik. Dies widerspreche "dem Geist" und dem Wortlaut des Grundgesetzes, wenn aus einer "Bundestagswahl eine Bundestagszuteilung" werde.

Der im Kabinett für Verfassungsfragen zuständige bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, man werde die abstrakte Normenkontrollklage nach der Verkündung des Bundesgesetzes einreichen. Man lehne das Gesetz ab, "weil wir es für verfassungswidrig halten". Es sei "weder mit dem Grundsatz der Wahl-Gleichheit" noch mit dem Demokratie- und Bundesstaatsprinzip vereinbar, erläuterte Herrmann. Dass künftig nur noch Wahlkreismandate an Parteien zugeteilt werden, wie sie vom Zweitstimmenergebnis gedeckt seien, führe zu einer Unter- oder Nicht-Repräsentation ganzer Landstriche, die keine Abgeordneten stellen.

Der Bundestag hatte vor kurzem das von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Bundesgesetz beschlossen, das das Parlament verkleinern soll. Im Bundesrat war die bayerische Staatsregierung vor wenigen Tagen gescheitert, die Wahlrechtsreform noch auf gesetzgeberischem Weg zu stoppen. Hintergrund für die Wahlrechtsreform ist, dass der Bundestag von Wahl zu Wahl immer größer wurde. Seit Jahren ringen die Parteien um das Thema. Aktuell sitzen im Bundestag 736 Abgeordnete, eigentlich sind es laut bisherigem Wahlrecht 598. Mit dem neuen Gesetz soll der Bundestag verlässlich 630 Abgeordnete haben.