Nürnberg (epd). Die historische Familiensammlung einer zerstrittenen Nürnberger Patrizierfamilie bleibt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zusammen und darf nicht zerschlagen werden. Wie das Gericht am Montag mitteilte, habe es in einem Zivilprozess die Berufung eines Familienmitglieds gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth abgewiesen. Der kulturelle und familiäre Wert der Sammlung aus Gemälden und historischen Gegenständen zähle mehr als das finanzielle Interesse einzelner Familienmitglieder, hieß es (AZ: 1 U 2451/23 Erb und 6 O 6331/22). Das Vermögen besteht aus Gegenständen und Bildern, die sich teilweise bei der Familie selbst, aber auch im Germanischen Nationalmuseum befinden, teilte das Gericht mit.

Ein Teil der Familie wollte, dass Teile der Sammlung versteigert werden und klagte gegen die Familienangehörigen, die sich auf einen Familienvertrag aus dem Jahr 1936 beriefen. Der lege fest, dass das Familienerbe ungeteilt an die Erben weitergegeben werden müsse. Auch spätere Änderungen des Familienvertrags hätten nichts daran geändert. Ursprünglich durften nur männliche Nachkommen erben. Es sei nicht nur im familiären, sondern auch im öffentlichen Interesse, dass die Sammlung zusammenbleibe, urteilte das Gericht.

Das Germanische Nationalmuseum wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Das Museum wäre erst ins Spiel gekommen, wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

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