München (epd). Vegane Alternativen auf pflanzlicher Basis sind meist teurer als klassischer Honig. Sie dürfen außerdem nicht als Honig bezeichnet werden, da es sich dabei um einen gesetzlich geschützten Begriff handle, teilte die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag mit. Stattdessen würden Honigalternativen als Brotaufstrich oder Dessertsoße bezeichnet und häufig auf Basis der Pflanzenstärke Tapioka oder von Reissirup hergestellt. Sie enthielten eine Vielzahl an Zusatzstoffen wie Süßungs- und Verdickungsmittel, Farbstoffe, Säuerungsmittel, Konservierungsstoffe, Stabilisatoren und Aromen, so die Mitteilung weiter.

Echter Honig bestehe zum größten Teil aus Fruktose und Glukose, sowie einem Fünftel Wasser. Er sei zwar ein unbehandeltes, jedoch nicht veganes Lebensmittel. Zur eigenen Herstellung von veganem Honig empfiehlt die Verbraucherzentrale das Einkochen von Löwenzahnblüten, deren herbes Aroma einen Sirup ergebe, der Honig geschmacklich ähnlich sei.