München (epd). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am 25. August einen Antrag der bayerischen AfD-Fraktion und eines ihrer Abgeordneten mündlich verhandeln. Sie sehen ihre verfassungsmäßigen Rechte durch Corona-Maßnahmen im Landtag im Sommer 2020 verletzt. Gegenstand der Streitigkeit seien Maßnahmen von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zur Pandemie-Bewältigung, die am 3. Juli 2020 in Kraft getreten waren, teilte der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Dienstag in München mit. Dazu gehörten etwa Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie zum Mindestabstandsgebot und zur maximalen Belegungskapazität der Sitzungssäle und Besprechungsräume.

Die AfD-Fraktion und einer ihrer Abgeordneten beantragen die Feststellung, dass diese Anordnungen ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt hätten. Sie hatten ihren Antrag bereits 2020 eingereicht, die Feststellung im Wege einer einstweiligen Anordnung lehnte der Bayerische Verfassungsgerichtshof im September 2020 ab, hieß es.