München (epd). Am Mittwoch (25. Mai) verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die Rechtmäßigkeit des "Kreuzerlasses" der bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2018. Dagegen geklagt hatte unter anderem der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er sieht durch den "Kreuzerlass" die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder verletzt. Die Kläger wollen erreichen, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, Neutralität zu wahren und die Kreuze aus dem Eingangsbereich von Landesbehörden wieder zu entfernen.
Das bayerische Kabinett hatte im April 2018 auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz" anzubringen sei. Dagegen regte sich viel Kritik, unter anderem auch von Kirchenvertretern, die Söder vorwarfen, das Kreuz zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen. Die CSU bangte damals vor der Landtagswahl im Oktober 2018 um ihre Mehrheit.
Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof beginnt um 13.30 Uhr. Dass am Mittwoch bereits eine Entscheidung in der Sache verkündet wird, ist eher unwahrscheinlich, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage: "Aber unmöglich ist es auch nicht."