München (epd). Die Ausnahme-Regelungen zum Abschuss des streng artengeschützten Fischotters in Bayern sind "voraussichtlich rechtswidrig". Damit habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Beschwerde des Freistaats Bayern zurückgewiesen und damit der Sichtweise des bundesweit agierenden Natur- und Umweltschutzverbandes "Naturschutzinitiative e.V." (NI) entsprochen, teilte der Verband am Freitag mit. Der Beschluss vom 29. Juli (Az 14cs25.760) sei unanfechtbar. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg steht laut VHG-Sprecher noch aus.

Der VGH habe die von der bayerischen Regierung erlassene Ausnahmeverordnung für rechtswidrig erklärt, die den Abschuss von bis zu 23 Fischottern in der Oberpfalz ohne Einzelgenehmigung erlauben sollte. Im März hatte das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) einem Eilantrag der NI gegen den Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz stattgegeben. Die Beschwerde des Freistaates Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte jedoch keinen Erfolg.

Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Fischotterabschuss "voraussichtlich rechtswidrig" sei und gegen die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) verstoße. Insgesamt bestehen laut VGH nach Auswertung der herangezogenen Studie zu viele Ungewissheiten über die Auswirkungen etwaiger Fischottertötungen. Dies gehe gemäß dem Recht der Europäischen Union zulasten der nachweispflichtigen Behörde. Zudem habe eine Bewertung der Folgen der Fischottertötungen auf den künftigen Erhaltungszustand der Fischotter in Bayern und Deutschland gefehlt, hieß es.