München (epd). Jetzt wird's ernst: An diesem Montagabend endet die Frist für Beteiligungsanzeigen zur Landtagswahl - danach geht nichts mehr. Wie der Landeswahlleiter am Montag mitteilte, müssen alle Parteien oder Wählergruppen eine solche Anzeige bis 10. Juli um 18 Uhr eingereicht haben, die seit der letzten Wahl auf Grundlage eigener Wahlvorschläge nicht durchgehend im Deutschen Bundestag oder im Bayerischen Landtag vertreten sind. Am 21. Juli gibt der Landeswahlausschuss dann bekannt, welche Wählergruppen und Parteien Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 8. Oktober einreichen dürfen. Spätestens am 17. August ist dann nach der Einreichung der Wahlkreisvorschläge und nach Ablauf der Widerspruchsfristen klar, welche Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen stehen werden. Frühestens ab dem 28. August werden dann die Briefwahlunterlagen verschickt.