Die millionenschweren Staatsleistungen des Freistaats Bayern an die Kirchen sind nach Ansicht der Grünen-Landtagsabgeordneten Gabriele Triebel "aus der Zeit gefallen". Seit mehr als 100 Jahren gebe es den Verfassungsauftrag, die staatlichen Ausgleichszahlungen an die Kirchen zu beenden, erläuterte die Religionspolitikerin. Die Staatsleistungen wurden vor über 200 Jahren als Entschädigung für Enteignungen beschlossen.

Jeder zweite Deutsche sei heute "nicht mehr in der Kirche", beteilige sich aber trotzdem indirekt über seine normalen Steuerabgaben "an der Finanzierung von Bischofsgehältern", sagte Triebel. Es müsse "ein möglichst fairer Kompromiss" zwischen den katholischen (Erz-)Bistümern und der evangelischen Landeskirche auf der einen und dem Freistaat Bayern auf der anderen Seite gefunden werden. "Klar ist für mich, dass die Kirchen durch eine Ablösung keinen Nachteil haben dürfen", betonte Triebel.

Die Grünen-Politikerin hält es für dringend notwendig, dass auch die bayerische Staatsregierung zeitnah "in einen konstruktiven und transparenten Dialog mit den Kirchen" tritt, um eine schrittweise Ablösung zu gestalten. Aktuell arbeite das Bundesinnenministerium an einem Vorschlag für eine Grundgesetzänderung, um die Rahmenbedingungen für die Ablösung der Staatsleistungen in den einzelnen Ländern zu regeln. Während Bayern rund 100 Millionen Euro jährlich löhne, zahlten Hamburg und Bremen gar nichts.

Triebel warnte davor, die historisch begründeten Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche mit den Zuwendungen an die jüdischen Gemeinden gleichzusetzen. Rund 14,2 Millionen Euro erhalten beispielsweise die Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern jährlich. Diese Summen seien aber "nicht nur für religiöse und kulturelle Zwecke", sondern vor allem auch zur Finanzierung der für jüdische Gemeinden leider notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gedacht, sagte die Abgeordnete.

Die beiden christlichen Kirchen in Bayern erhalten Staatsleistungen als Ausgleich für Enteignungen in der Zeit der Säkularisation in den Jahren 1802 und 1803. Das Königreich Bayern hatte sich 1817 in einem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl (Vatikan) zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, die 1924 fortgeschrieben wurden. Mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) wurde 1924 ein vergleichbarer Vertrag abgeschlossen.

 

CSU sieht bei Staatsleistungen an Kirchen keinen Handlungsbedarf

Der CSU-Abgeordnete Thomas Huber sagte, die Regierungsfraktionen hätten derzeit keine Pläne oder Initiativen, die Staatsleistungen abzuschaffen oder anzupassen. Eine Veränderung der bestehenden Regelungen könne es nur einvernehmlich geben. Man stehe "zum Austausch und zum Dialog" immer bereit. Denn auch wenn CSU und Freie Wähler derzeit keine Vorstöße im Bereich der Staatsleistungen planten, habe man "die gesellschaftlichen Realitäten und Entwicklungen im Blick", sagte Huber und meint damit auch die stetig sinkende Mitgliederzahl in beiden Kirchen.

Er habe persönlich durchaus Verständnis dafür, wenn die wachsende Zahl an nicht kirchlich gebundenen Menschen in Bayern die Staatsleistungen kritisch sehe. "Aber es ist in den vergangenen Jahren auch nicht nichts passiert bei dem Thema", betonte er. So habe es verschiedene Einigungen mit den Kirchen gegeben, um die Kosten des Freistaats zu reduzieren - so sei etwa die historische Baulast für knapp 200 Pfarrhäuser vom Staat wieder an die Kirchen zurückgegeben worden.