Die Sommerhitze ist zurück. Schnell wandern die Gedanken zum Feierabend mit Eisgenuss im Schatten oder Abkühlung im Freibad.

Doch was, wenn der Arbeitsplatz zur Hitzefalle wird? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

1. Ab wann ist es "heiß" am Arbeitsplatz?

Die Schwelle, die in den Arbeitsstättenvorschriften genannt wird, ist 26 Grad Celsius: Wärmer soll es demnach in Arbeitsräumen nicht sein.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst vermieden und andernfalls gering gehalten werden - das gilt auch für den schädlichen Einfluss von Hitze.

2. Was ist, wenn 26 Grad überschritten werden?

Dann greift ein Stufenplan. Zunächst sind Maßnahmen angezeigt wie das Schließen von Jalousien, eine Lockerung der Bekleidungsvorschriften oder die Nutzung von Ventilatoren. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift - steigt die Temperatur über 30 Grad Celsius, wird daraus eine Muss-Vorgabe.

Geht es sogar über 35 Grad, darf in dem betreffenden Raum nicht mehr gearbeitet werden, es sei denn, es werden bestimmte weitergehende Maßnahmen angewendet. Dazu können etwa Luftduschen oder "Entwärmungsphasen", also Pausen in kühleren Bereichen, gehören.

3. Was gilt bei Arbeit im Freien?

Eine harte Temperaturgrenze gibt es nicht. Jedoch gilt auch hier, dass der Arbeitgeber die Gefährdung möglichst weit eindämmen muss, und zwar nicht nur in Bezug auf Hitze, sondern auch auf UV-Strahlung.

Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig und reichen von der Bereitstellung von Sonnencreme, Sonnenhüten, Sonnenbrillen und Trinkwasser über eine Verlagerung der Arbeit in kühlere Tageszeiten und zusätzliche Pausen bis zum Anbringen von Sonnensegeln und Möglichkeiten, sich mit Wasser zu besprühen.

4. Welche Vorgaben gibt es sonst noch?

Für Arbeitsplätze mit besonderer Hitzebelastung, zum Beispiel durch Maschinen, gelten spezielle Vorgaben unter anderem zur Schutzkleidung. Schwangere Angestellte müssen generell besonders vor Hitze geschützt werden.

Was es hingegen nicht gibt, ist ein Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage in den Arbeitsräumen oder gar auf Hitzefrei. Auch dürfen Angestellte nicht einfach ohne Rücksprache von der vorgeschriebenen oder erwarteten Kleidung auf knappe Sommer-Outfits umsteigen.

Da die Situation am jeweiligen Arbeitsplatz immer individuell ist, empfiehlt es sich, das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, um sich darüber zu verständigen, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind. Ebenfalls wichtig zu wissen: In Firmen mit Betriebsrat hat dieser ein Mitspracherecht beim Hitzeschutz.