Die Leitungsgremien der beiden Dekanate Castell und Markt Einersheim verfolgen die Fusion der beiden Dekanatsbezirke nicht weiter. Der Dekanatsausschuss von Castell hat sich nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) bereits am 31. Juli dazu entschieden, die seit März 2024 verfolgten Fusionspläne aufzugeben. Grund ist die geplante Neuordnung der evangelischen Kirchenstruktur in Unterfranken mit künftig nur noch drei Dekanaten. Weil die beiden Dekanate den Antrag gemeinsam gestellt haben, ist er insgesamt hinfällig.

Die Markt Einersheimer waren besonders an der Fusion mit Castell interessiert - und wären nach wie vor dafür. Denn historisch bedingt teilen sich die Gemeinden des Dekanats auf Unter- und Mittelfranken auf. Während in Unterfranken der ganz große Wurf mit drei Groß-Dekanaten bis 2027 geplant ist, entsteht derzeit auf mittelfränkischer Seite aus den drei Dekanaten Uffenheim, Bad Windsheim und Neustadt an der Aisch ein neues Konstrukt, das bislang auf die beiden Kirchenkreise Ansbach-Würzburg und Nürnberg verteilt ist - aber auch die sind in ihrer jetzigen Form bald passé.

"Die mittelfränkischen Gemeinden aus Markt Einersheim sind im neu entstehenden Dekanat weiter jederzeit herzlich willkommen", sagt die Ansbach-Würzburger Regionalbischöfin Gisela Bornowski. Noch sei da nichts entschieden, der Arbeitstitel lautet "Vision NeaBaWUff" und hätte noch Platz für einen Teil von Markt Einersheim, erläuterte Bornowski. Gegen die kleine Lösung Castell/Markt Einersheim hatte sie als Mitglied des Landeskirchenrats und das Gremium als Ganzes aber Vorbehalte, auch als Zwischenschritt, weil dadurch kein zukunftsfähiges Dekanat entstanden wäre.

Dekanatsbezirke sind die mittlere Ebene in der Kirchenverwaltung zwischen Gemeinden und der Kirchenleitung. Dort sind zunehmend Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben angesiedelt. Die Landeskirche hat angesichts des finanziellen und strukturellen Reformbedarfs Mindestanforderungen für zukünftige Dekanatsbezirke formuliert. Die wichtigsten Knackpunkte sind die Größe, die 30.000 bis 40.000 Gemeindeglieder nicht unterschreiten soll, und der Leitungsanteil für Dekaninnen und Dekane, der mindestens bei 75 Prozent einer Vollzeit-Stelle liegen soll.