München, Berlin (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert eine Entscheidung des Landgerichts München I und sieht darin eine Bedrohung für die Pressefreiheit. Das Landgericht hat die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden gegen das heimliche Abhören des Pressetelefons der "Letzten Generation" zurückgewiesen, heißt es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Gezielte staatliche Überwachung von Journalistinnen und Journalisten dürfe "von Gerichten in einem Rechtsstaat nicht einfach so durchgewunken werden", sagt Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. Journalisten müssten gerade bei Recherchen zu kontroversen Protestformen "vertrauliche Gespräche führen können, ohne damit rechnen zu müssen, dass die Sicherheitsbehörden mithören".
Anders als das Amtsgericht München sieht das Landgericht München I in der Abhörmaßnahme zwar einen tiefgreifenden Eingriff in die Pressefreiheit. Gleichzeitig stuft es die Überwachungsanordnung als verhältnismäßig ein und verwirft damit die im November 2023 eingereichten Beschwerden. Gegen diese Entscheidungen prüfen GFF und Reporter ohne Grenzen (RSF) nun weitere rechtliche Schritte, teilten diese mit. Die Beschwerden richteten sich gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München, in denen das Gericht die Abhörmaßnahme der Generalstaatsanwaltschaft München für ausreichend begründet und damit rechtmäßig erklärte. Das Grundrecht der Journalisten auf Pressefreiheit habe das Amtsgericht in den anordnenden Beschlüssen überhaupt nicht erwähnt.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte das Pressetelefon der Letzten Generation von Oktober 2022 bis April 2023 heimlich überwacht. Anlass waren Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer "kriminellen Vereinigung". Aus Sicht der GFF verstieß diese Maßnahme gegen die zentralen Grundrechte der Pressefreiheit und des Fernmeldegeheimnisses. Beschwerdeführer sind zwei von der Abhörmaßnahme betroffenen Journalisten, Jörg Poppendieck (Rundfunk Berlin-Brandenburg) und Jan Heidtmann (Süddeutsche Zeitung).
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