München (epd). Privathaushalte, die von der Hochwasserkatastrophe in Bayern in diesem Frühsommer betroffen sind, können ihre Anträge auf Soforthilfen noch bis zum 30. September stellen. Die Soforthilfen gelten für Hausrat sowie für Ölschäden an Wohngebäuden, teilte das bayerische Finanzministerium am Freitag mit. Anträge können von den Betroffenen innerhalb der nun verlängerten Frist bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gestellt werden. Bisher seien für Privathaushalte bereits über 28,5 Millionen Euro an Soforthilfen ausbezahlt worden, so die Mitteilung weiter.

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