München (epd). Mit Ferienjobs können sich Schülerinnen und Schüler laut der bayerischen Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) nicht nur Geld dazuverdienen - sondern auch Erfahrung. "Sie sind auch eine ideale Gelegenheit, erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln und Berufe kennenzulernen", sagte die Ministerin am Mittwoch laut einer Mitteilung. Bei aller Arbeitswilligkeit sei aber natürlich auch wichtig, "dass die Erholung nicht auf der Strecke bleibt".

Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten, nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler - das ist in Bayern nach neun Schuljahren - auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Gefährliche Arbeiten oder auch Fließband- oder Akkordarbeit sind hingegen nicht erlaubt.

Für Teenager ab 13 Jahren gelten strengere Regeln. Sie dürfen nur leichte und geeignete Freizeitjobs annehmen - und höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten, dafür allerdings das ganze Jahr über. Das kann zum Beispiel das Verteilen von Werbeprospekten, Nachhilfe geben oder Babysitten sein. Wochenendarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen aber etwa für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft, hieß es.