München (epd). In den Pflegeeinrichtungen der evangelischen Augustinum-Gruppe wird es keine Suizid-Beihilfe durch Mitarbeitende geben. Gleichwohl respektiere man die freie Entscheidung von Bewohnerinnen und Bewohnern, die sich zu einem Suizid entschließen, teilte das Augustinum am Donnerstag in München mit. Das Sozialunternehmen hat ein Positionspapier mit dem Titel "Zum Umgang mit dem assistierten Suizid" veröffentlicht. Es betreibt unter anderem 23 Seniorenresidenzen mit bundesweit rund 7.500 Bewohnern.
Das Bundesverfassungsgericht habe 2020 das Recht des Menschen auf ein selbstbestimmtes Sterben formuliert und das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verworfen, sagte der Vorsitzende der Augustinum-Geschäftsführung, Joachim Gengenbach. Entwürfe zur Neuregelung des Themas hätten Anfang Juli im Bundestag keine Mehrheit gefunden, sodass es hier weiter keine gesetzliche Regelung gebe. Umso wichtiger sei es für Mitarbeiter und Bewohner, selbst eine verantwortliche Haltung einzunehmen, betonte er.
Das nun veröffentlichte Positionspapier sei in einem "breiten Meinungsbildungsprozess mit Beschäftigten aller Fachrichtungen des Unternehmens" erarbeitet worden. Man begleite Menschen wertschätzend und professionell bis zum Ende ihres Lebens, heißt es in dem Papier. Dieses Versprechen gelte auch im Fall einer freien Suizidentscheidung weiter. Dabei seien die gute Palliativversorgung, das auf Gemeinschaft basierende Konzept, vielfältige Angebote und die psychosoziale Begleitung wichtige suizidvorbeugende Faktoren.
In den Seniorenresidenzen verfügten die Bewohnerinnen und Bewohner über das Hausrecht für ihre Wohnung. Daher seien hier nach Entscheidung der Bewohner ein assistierter Suizid und gegebenenfalls auch der Zutritt von Sterbehilfeorganisationen möglich. Dass Mitarbeiter Hilfe zum Suizid leisten, lehnt das Augustinum aber ab. Gleichwohl könnten Mitarbeitende, wenn sie dies selbst wünschten, "bis zum letzten Atemzug bei dem sterbenden Menschen wachen", heißt es im Papier. Dazu könne aber niemand verpflichtet werden.
Am 6. Juli waren zwei Vorschläge für ein neues Sterbehilfe-Gesetz im Bundestag gescheitert. Das Parlament stimmte gegen die aus den Reihen des Parlaments vorgelegten Entwürfe, die Hilfe bei der Selbsttötung rechtssicher ermöglichen, gleichzeitig aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten. Damit bleibt es dabei, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt.
Kommentare
Gratuliere der Augustinum…
Gratuliere der Augustinum Gruppe zur raschen, richtigen, und eindeutigen Stellungnahme.
Ganz im Gegensatz zur Diakonie https://www.altenpflege-online.net/sterbehilfe-unklarheit-belastet-die-…, deren Publikation ich auf LinkedIn kommentiert habe. https://www.linkedin.com/posts/wilhelm-margula_sterbehilfe-unklarheit-b…