München (epd). In Bayern lebende Autoren und Comiczeichner sowie unabhängige Verlage aus dem Freistaat können sich auch dieses Jahr wieder um staatliche Literaturförderung bewerben. Wie das Kunstministerium am Montag mitteilte, laufen die Fristen für Arbeits- und Aufenthaltsstipendien sowie für Verlagsprämien aber teilweise schon an diesem Mittwoch (1. April) ab.

Für die alle zwei Jahre vergebenen Arbeitsstipendien endet die Bewerbungsfrist am 1. April. Der Freistaat unterstützt Projekte in den Bereichen Prosa, Lyrik, Drama, Kinder- und Jugendliteratur sowie Comic/Graphic Novel mit bis zu 8.000 Euro. Bewerber müssen in Bayern wohnen und schon ein Werk veröffentlicht haben. Bei dramatischen Texten genügt die Zusage eines Theaters oder einer Rundfunkanstalt.

Stipendium für Aufenthalt in Quebec

Zusätzlich wird ein zweimonatiges Aufenthaltsstipendium in der "Maison de la littérature" im kanadischen Quebec vergeben. Autoren, Comiczeichner und Übersetzer können sich hierfür bis zum 15. April bewerben. Das Stipendium ist mit 5.000 Euro dotiert und umfasst die kostenfreie Unterkunft in Kanada im Herbst 2026. Voraussetzung sind neben dem Wohnsitz im Freistaat gute Englischkenntnisse.

Ebenfalls bis zum 15. April läuft die Bewerbungsrunde für die Verlagsprämien. Das Ministerium vergibt bis zu zehn Auszeichnungen von je 10.000 Euro für herausragende Publikationsvorhaben oder Verlagsprogramme. Antragsberechtigt sind unabhängige bayerische Verlage mit höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Die prämierten Titel werden unter anderem auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellt.

Kunstminister Markus Blume (CSU) sagte, die Programme zielten darauf ab, die Rahmenbedingungen für die bayerische Literaturlandschaft zu sichern. Details zu den Unterlagen sind online beim Ministerium abrufbar.