München (epd). Der bayerische Ministerrat hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Anspruchseinschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Konkret sollen für ausreisepflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Ansprüche auf Sozialleistungen um etwa die Hälfte gekürzt werden, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) bei einer Pressekonferenz in München. Bisher würden Ausreisepflichtige bis zu dem Tag, an dem sie das Land verlassen, die vollen Leistungen erhalten. "Das ist ein Zustand, der nahezu in keinem Land in Europa existiert", sagte Herrmann weiter.

Das Ziel der Initiative im Bundesrat sei es, die rechtlichen Möglichkeiten zur Kürzung auszuweiten. Gewährt werden sollen nur noch Leistungen, "die zur Deckung des Existenzminimums notwendig sind", wie Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsversorgung. "Das würde für alle gelten, die eine Frist gesetzt bekommen haben, ausreisen zu müssen. Wenn diese Frist abgelaufen ist und sie nicht ausgereist sind, würden sich die Leistungen reduzieren", erklärte Herrmann.

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