München (epd). Die Schaffung eines bayerischen Expertenteams "Maßnahmengruppe Wolf" hat der Vorsitzende des Bund Naturschutz Bayern (BUND), Richard Mergner als "Nebelkerze" bezeichnet. Eine schnellere Entnahme echter Schadwölfen erreiche man vor allem durch rechtskonforme Bescheide, sagte Mergner auf Anfrage des Evangelischen Pressedienst (epd). Die bayerische Staatsregierung habe hierfür aber bisher nicht die notwendigen Grundlagen geschaffen. "Wolfsabschüsse nach Nutztierrissen sind der allerletzte Schritt im Wolfsmanagement", sagte Mergner. Ziel müsse es sein, Risse an Weidetieren durch Herdenschutz zu vermeiden. Hier könne Bayern deutlich mehr machen, um die Weidetierhalter zu unterstützen.
Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hatte am Freitag mitgeteilt, dass er mit dem Bayerischen Jagdverband, dem Bauernverband, dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern und dem Alpwirtschaftlichen Verein im Allgäu eine Vereinbarung zu einer "Maßnahmengruppe Wolf" unterzeichnet habe. Eine Taskforce solle "Entnahmeverfahren", also die Jagd auf einen Wolf, beschleunigen.
Michael Honisch, der Geschäftsführer des Alpwirtschaftlichem Verein im Allgäu, betonte laut der Mitteilung des Ministeriums, "zur Vermeidung von Problemen mit Wölfen, besonders in nicht schützbaren Gebieten, muss schnell gehandelt werden können. Hierfür ist die Gründung der Maßnahmengruppe ein wichtiger Schritt."
Sobald die "Maßnahmengruppe Wolf" einsatzbereit sei, könne sie im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von den zuständigen Behörden als ausführende Einheit benannt werden und damit die Entnahme vor Ort übernehmen und koordinieren, erläuterte das Ministerium die Aufgabe des Expertenteams.
Der Freistaat setze sich bereits für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus ein. Er fordere den Bund auf, möglichst rasch festzustellen "einen günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf" festzustellen, so das Umweltministerium. Das bedeutet, dass der Wolf in Deutschlands Regionen ungefährdet wäre.
Seit 2023 gilt in Bayern eine Wolfsverordnung, die von Experten kritisiert wird, weil sie nicht mit Bundes- und EU-Recht vereinbar sein könnte. Nach ihr soll ein Wolf bereits nach dem Riss eines Nutztiers abgeschossen werden können. Gegen die Verordnung klagt der Bund Naturschutz, hat sich aber im April dafür ausgesprochen, Wölfe im bayerischen Alpenraum in bestimmten Fällen leichter töten zu dürfen. Man wolle einen Schritt auf die Alm- und Alpbauern zugehen und zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen, hieß es.
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