Bamberg (epd). Mit einer wissenschaftlichen Studie will die Erzdiözese Bamberg sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in ihrem Zuständigkeitsbereich im Zeitraum von 1946 bis 2022 aufarbeiten. Das Forschungsprojekt wird von der Universität Greifswald, der Psychologischen Hochschule Berlin und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Bamberg durchgeführt, teilte die Erzdiözese am Dienstag mit. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung sei Anfang Mai unterzeichnet worden.

Die Studie, die vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2026 angesetzt ist, soll den Angaben zufolge aufklären, wieviele Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbedürftigen durch Kleriker es zwischen 1946 und 2022 in der Erzdiözese Bamberg gegeben hat. Außerdem will sich die Studie den Folgen des Missbrauchs für die Betroffenen widmen. Ihre Befragung nehme einen besonderen Stellenwert ein, weil zu den Erfahrungen aus Betroffenensicht bislang nur wenige systematische Untersuchungen vorlägen, hieß es in der Mitteilung.

Auch der administrative Umgang mit Beschuldigten und Betroffenen soll untersucht werden. Dabei sollen Verantwortlichkeiten analysiert werden, sowie etwaiges Fehlverhalten von Führungspersonal der Erzdiözese, welche strukturellen Einflussfaktoren sexuellen Missbrauch begünstigt haben könnten und die Möglichkeiten zur Prävention und Intervention.

Für die Studie sollen den Angaben zufolge Akten und Dokumente aus dem gesamten Datenbestand der Erzdiözese Bamberg untersucht und Interviews mit Betroffenen und Zeitzeugen geführt werden. Dem Forschungsteam werde der unmittelbare Zugang zu allen relevanten Unterlagen gewährt, hieß es weiter. Außerdem werde eine Stichprobe aus dem Personalaktenbestand ausgewertet.

Betroffene sollen auch die Möglichkeit bekommen, alternativ zu einem Interview an einer schriftlichen Befragung teilzunehmen. Die Erzdiözese ruft Betroffene auf, sich an der Studie zu beteiligen und von ihren Erfahrungen zu berichten. Allen befragten Betroffenen wird Verschwiegenheit gegenüber Dritten sowie die Anonymisierung ihrer personenbezogenen Daten für Dritte in der Veröffentlichung zugesichert.

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