Tutzing (epd). Experten fordern eine wissenschaftlich standardisierte Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Institutionen und eine bessere Bündelung von Wissen. Es lägen viele Einzelstudien zum Missbrauch vor, etwa im Bereich der Kirchen, aber es gebe seines Wissens dazu noch keine Metastudie, sagte der Münchner Rechtsanwalt Ulrich Wastl von der Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" am Mittwoch bei einer wissenschaftlichen Tagung in der Evangelischen Akademie Tutzing. Eine solche Metastudie aber würde die Einschätzung und Evaluierung einzelner Studien leichter machen.
Als Beispiele für Einzelstudien nannte er die Aufklärung sexualisierten Missbrauchs in der katholischen Kirche in Irland und den USA, ab 2010 mit dem Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs am Canisius-Kolleg auch in Deutschland. Im Jahr 2022 stellte Wastls Kanzlei ein vom Münchner Erzbistum in Auftrag gegebenes Gutachten über Missbrauchsfälle vor. Derzeit wird auch eine entsprechende Studie im Bistum Regensburg erstellt, die 2026 fertig werden solle. "Mich beschleicht das Gefühl, dass wir mit Studien vertröstet werden", sagte Wastl.
Auch Martin Wazlawik (Hannover), Professor für Soziale Arbeit, der die ForuM-Studie im Auftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie koordiniert und im Januar 2024 vorgestellt hatte, plädierte für eine Metastudie. Man müsse untersuchen, wie man mit vorhandenem Wissen über den Themenbereich sexualisierte Gewalt umgehe und wie man auch neues Wissen generiere.
Rechtsanwalt Wastl rät Institutionen, sich bei der Aufarbeitung von sexualisiertem Missbrauch und bei der Erstellung von Präventionsprojekten unbedingt juristischen Beistand zu holen. Wenn Gutachten veröffentlicht werden sollen, dann werde immer wieder von verschiedenen Seiten versucht, die Publikation juristisch zu verhindern. Auch der Datenschutz bei der Ermittlung von Tätern und Betroffenen werde gern bemüht, um eine Aufarbeitung zu verhindern, erzählte er aus seiner jahrelangen Arbeit als Gutachter.
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